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BGI 847 (ZH 1/445)
Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten
vom April 2003
Herausgeber: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN)
Inhalt
Vorbemerkung
1 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
2 Qualifikation des Brandschutzbeauftragten
3 Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
3.1 Allgemeine Voraussetzung
3.2 Dauer der Ausbildung
3.3 Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Anhang: Lehrinhalte für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Diese BG-Information wurde unter Mitwirkung des Fachausschusses "Nahrungs-
und Genussmittel" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und
Gesundheit - BGZ des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften
erarbeitet und wird von der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten
herausgegeben.
Vorbemerkung
Die Verhütung und Bekämpfung von Bränden und Explosionen ist eine
Gemeinschaftsaufgabe aller im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter. Der Unternehmer
trägt jedoch die Verantwortung für
die Erfüllung dieser Aufgabe in seinem Betrieb.
Die Verkaufsstättenverordnung sowie die Industriebaurichtlinie fordern die
Bestellung von Brandschutzbeauftragten unter bestimmten Voraussetzungen. Dar
über hinaus kann es auch in
anderen Bereichen sinnvoll sein, zur Unterstützung des Unternehmers einen
Brandschutzbeauftragten zu bestellen.
Diese BG-Information gibt unter Berücksichtigung der Aufgaben Empfehlungen zur
Ausbildung und Qualifikation von Brandschutzbeauftragten.
Im Allgemeinen werden die Belange des betrieblichen Brandschutzes im
Aufgabenbereich einer Sicherheitsfachkraft angesiedelt sein.
1 Aufgaben des Brandschutzbeauftragten
Der Brandschutzbeauftragte soll den Brandschutz-Verantwortlichen eines
Betriebes/einer Organisation, z.B. Arbeitgeber/Unternehmer, Betriebsleiter,
Behördenleiter, in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und
organisatorischen Brandschutzes, insbesondere bei den nachfolgenden Aufgaben
beraten und unterstützen:
- Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen,
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen,
- Ermitteln von Brand- und Explosionsgefahren,
- Erstellen eines Brandschutzkonzeptes,
- Instandhaltung von Brandschutz-Einrichtungen,
- Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, Feuerwehr und Feuerversicherer,
- Aufstellen des Brandschutzplanes, z.B. Brandalarmplan, Flucht- und
Rettungsplan,
- Ausbildung von Mitarbeitern, z.B. Brandschutzhelfer, unterwiesene Personen.
2 Qualifikation des Brandschutzbeauftragten
Zum Brandschutzbeauftragten kann grundsätzlich bestellt werden, wer zu einem der
nachfolgend aufgeführten Personenkreise gehört:
1. ohne zusätzliche Ausbildung:
- Personen mit abgeschlossenem Hochschul- oder Fachhochschulstudium in der
Fachrichtung Brandschutz,
- Personen mit der Befähigung zum Leiter einer anerkannten
Werk-/Betriebsfeuerwehr,
- Oberbrandmeister, Brandinspektoren und Zugführer bei der freiwilligen
Feuerwehr,
2. mit zusätzlicher Ausbildung:
- Sicherheitsfachkräfte mit Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten,
- Mitglieder einer Feuerwehr mit mindestens Gruppenführerausbildung und
Zusatzausbildung zum Brandschutzbeauftragten,
- Personen mit einer Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten.
3 Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
3.1 Allgemeine Voraussetzung
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
sollte eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens gleichwertige
Ausbildung sein.
3.2 Dauer der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung sollte mindestens betragen:
- Für Sicherheitsfachkräfte: 1 Woche - 32 Lehreinheiten, wobei diese
Lehreinheiten in die Fortbildung der Sicherheitsfachkräfte integriert werden
können.
- Für Mitglieder einer Feuerwehr mit mindestens Gruppenführerausbildung: 1
Woche - 32 Lehreinheiten.
- Für Personen ohne besondere Vorkenntnisse auf dem Gebiet des Brandschutzes:
2 Wochen - 64 Lehreinheiten.
Eine Lehreinheit (LE) umfasst 45 Minuten. Die Ausbildung schließt mit einer
schriftlichen Prüfung ab. Eine mündliche Ergänzungsprüfung kann vorgesehen
werden. Sie ist in der vorstehend
genannten Ausbildungsdauer mit eingeschlossen.
Je nach Größe, Art und Umfang der Gefährdung der von den Brandschutzbeauftragten
zu betreuenden Betriebe können zusätzliche Ausbildungsabschnitte erforderlich
sein.
3.3 Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
Entsprechend der Ausbildungsdauer, der Zielgruppe sowie der Vorkenntnisse können
die Themenblöcke in dem angegebenen Rahmen verkürzt oder erweitert werden.
Zusätzlich können branchenspezifische Schwerpunkte gesetzt werden.
Anhang
Lehrinhalte für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
1 Grundlagen
- Ziele des Brandschutzes
.. Personenschutz
.. Sachwertschutz
.. Umweltschutz
- Verantwortung für den Brandschutz im Betrieb
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten
- Brandschutzrecht:
- Vorschriften, Bestimmungen, Regelwerke, Normen
.. des Staates
.. der Europäischen Union,
.. der Berufsgenossenschaften,
.. privater Institutionen, z.B. VdS, VDI, DVGW.
2 Brandlehre
- Chemisch-physikalische Grundlagen des Brennens und Löschens.
3 Brandrisiken
- Brandrisiken innerhalb des Betriebes bedingt durch
.. bauliche Anlagen, – Innenausbau, Einrichtung –
.. die betriebliche Nutzung
.. explosionsfähige, brennbare und brandfördernde Stoffe
.. elektrische Anlagen
.. die Versorgung und Entsorgung
.. Brandstiftung
- Gefährdung von Personen auf Grund
.. der Anzahl,
.. der Art und ihrer Verteilung im Betrieb
- Besondere Gefährdungen durch
.. Ausfall und Außerbetriebnahme von Brandschutzeinrichtungen
.. Feuerarbeiten
.. Fremdfirmen
- Auswahl geeigneter Brandschutzmaßnahmen in Bezug auf Löschmittel
.. Löscheinrichtungen
.. Löschmittel
.. Organisation
4 Baulicher Brandschutz
- Bauordnungen der Länder, Sonderbauordnungen
- Industriebaurichtlinien
- Brandabschnitte
- Flucht- und Rettungswege
- Flächen für die Feuerwehr
- Planung und Bewertung baulicher Anlagen unter Gesichtspunkten des
Brandschutzes
5 Anlagentechnischer Brandschutz
- Brand- und Gefahrenmeldeanlagen
- Ortsfeste Feuerlöschanlagen
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
- Instandhaltung
6 Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung
- tragbare Feuerlöschgeräte
- fahrbare Feuerlöschgeräte
- Wandhydranten
- Speziallöschgeräte
- Instandhaltung
7 Organisatorischer Brandschutz
- Gefährdungsanalyse
- Brandschutzkonzept
- Brandschutzmaßnahmen
.. Festlegen der betrieblichen Brandschutzorganisation
.. Brandschutzordnung
.. Erstellen von Ablauf- und Organisationsplänen
.. Verhalten bei Bränden
.. Alarmierung, Evakuierung, Brandbekämpfung
.. Brandschutzausbildung
.. Kontrolle der Brandschutzmaßnahmen
8 Behörden, Feuerwehren, Versicherer
- Zuständige Behörden und deren Aufgaben
- Aufgaben, Arten und Leistungsvermögen von Feuerwehren
- Aufgaben und Leistungen der Versicherer
- Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehr und Versicherern
9 Abschlussprüfung
- mindestens schriftliche Prüfung
- mündliche Ergänzung kann vorgesehen werden, z.B. Bearbeitung von
Fallbeispielen
Muster-Lehrplan zur Ausbildung des Brandschutzbeauftragten
Lfd. Nr. Themen Umfang
1 Rechtliche Grundlagen 5 - 10 %
2 Brandlehre 5 - 10 %
3 Brandrisiken 10 - 20 %
4 Baulicher Brandschutz 5 - 15 %
5 Anlagentechnischer Brandschutz 15 - 20 %
6 Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung 5 - 15 %
7 Organisatorischer Brandschutz 10 - 20 %
8 Behörden, Feuerwehren, Versicherer 5 - 10 %
9 Abschlussprüfung 5 - 15 %
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