Allgemeine Geschäftsbedingungen über den Handel mit ortsveränderlichen Hebezeugen der Firma Wiesecker Group

§ 1

Für die Geschäftsbeziehungen der Firma Wiesecker Group und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt die Firma Wiesecker Group nicht an, es sei denn, die Firma Wiesecker Group hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Wiesecker Group sind freibleibend und unverbindlich. Die im Online-Angebot enthaltenen Angaben, wie Abbildung, Zeichnung, Gewichts- und Maßangaben, sind nur Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Die Warenangebote stellen lediglich eine unverbindliche Einladung an den Besteller dar, selbst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Eine Garantie zur Verfügbarkeit der angebotenen Waren besteht nicht.

Durch die Bestellung des Käufers gibt dieser selbst ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Kaufvertrag kommt dann durch das Bestätigungsschreiben der Firma Wiesecker Group zustande. Ist der Käufer Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich die schriftliche Bestätigung der Firma Wiesecker Group maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich schriftlich widerspricht. Ein unverzüglicher Widerspruch ist jedenfalls dann nicht mehr gegeben, wenn ein solcher nicht innerhalb von sieben Tagen bei der Firma Wiesecker Group eingegangen ist.

§ 3 Liefertermine, Lieferfristen, Lieferumfang

Liefertermine und Fristen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet, grundsätzlich unverbindlich.

Ein Liefertermin ist nur dann als verbindlich anzusehen, wenn beide Vertragsparteien diesen schriftlich vereinbaren.

Die Haftung für Schäden durch Lieferverzögerungen ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Der Käufer hat jedenfalls zum mitgeteilten Liefertermin sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß abgeliefert wird und einem zum Empfang der Ware entsprechend Bevollmächtigten abzustellen. Für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Annahme oder des sonstigen Annahmeverzuges, haftet der Käufer, auf sämtliche durch die nicht erfolgreiche Lieferung entstandenen Schäden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, Fracht, Zoll, Porto, Verpackung, Versicherung und sonstige Spesen.

Mangels besonderer Vereinbarung sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma Wiesecker Group anerkannt sind.

§ 5 Gefahrübergang, Abnahme

Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Käufer über. Der Transport der Ware erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Käufers, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere, wenn wegen der besonderen Beschaffenheit des Liefergegenstandes besondere Transportgenehmigungen oder Transportwege nötig sind. Der Käufer hat sich in diesem Falle auf eigenes Risiko die nötigen Informationen des Transportweges zu beschaffen. Dies gilt insbesondere für besondere Durchfahrtshöhen oder Tragfähigkeit von Brücken und dergleichen.

Verzögert sich der Versand aus Gründen, die die Firma Wiesecker Group nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

§ 6 Gewährleistung, Mängelrüge

Für Mängel der Lieferung haftet die Firma Wiesecker Group unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

1. Käufer ist Verbraucher:

Ist der Käufer Verbraucher und erfolgt die Nutzung des Kaufgegenstandes ausschließlich zur privaten Nutzung, beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang 24 Monate. Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang 12 Monate.

2. Käufer ist kein Verbraucher oder es liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor:

Ist der Käufer Kaufmann oder erfolgt die Lieferung des Kaufgegenstandes ausschließlich zur beruflichen und / oder gewerblichen Nutzung wird die Gewährleistung für gebrauchte Gegenstände ausgeschlossen, für Neuprodukte auf 12 Monate begrenzt. Gebrauchte Kaufgegenstände werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand geliefert, in welchem sie sich bei Vertragsschluss befinden. Jede Haftung für offene oder versteckte Mängel sind auch dann ausgeschlossen, wenn der Kaufgegenstand vorher vom Käufer nicht besichtigt worden ist, es sei denn die Firma Wiesecker Group hätte dem Käufer bekannte Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschwiegen.

Dies gilt nicht bei zugesicherten Eigenschaften. Eine zugesicherte Eigenschaft liegt allerdings nur dann vor, wenn sie ausdrücklich im Vertrag als solche bezeichnet ist. Mündliche Angaben sowie Angaben in den Angebotslisten enthalten keine Zusicherungen.

Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäßer Aufstellung und Behandlung, mangelhafte Bedienung oder Pflege, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstehen oder entstanden sind, sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgenommen. Dies gilt insbesondere für Verschleißteile. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge.

Der Käufer ist darüber hinaus verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf seine Kosten zu untersuchen und etwaige Mängel, Falschlieferungen, offensichtlich nicht genehmigungsfähige Falschlieferungen oder Mindermengen, der Firma Wiesecker Group gegenüber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Mängelanzeige gilt eine Ausschlussfrist von sieben Tagen ab Erhalt der Lieferung. Sonstige verdeckte Mängel sind der Firma Wiesecker Group unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten.

Stellt der Käufer einen Mangel fest, so hat er den Liefergegenstand nicht zu verändern, zu verarbeiten oder an Dritte herauszugeben, sondern hat der Firma Wiesecker Group ausreichend Zeit und Gelegenheit einzuräumen, sich von dem Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung vorzunehmen. Verletzt der Käufer diese Obliegenheit, verliert er sämtliche Mangelansprüche. Dies gilt nicht bei dringenden zur Abwehr drohender Gefahren nötigen Maßnahmen durch den Käufer. Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne die Genehmigung der Firma Wiesecker Group seitens des Käufers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher

Widerrufsbelehrung:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Eingang der Ware und vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Wiesecker Group, Inh. Uwe Koblenz, Tagewerbener Straße 108, 06667 Weißenfels, Telefax 03443 / 3356 40, Email: dispo@rentlift.de.

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurückgewährt werden, ist insoweit Wertersatz zu leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung zurückzuführen ist. Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, indem die Sache nicht wie durch einen Eigentümer in Gebrauch genommen wurde und alles unterlassen wurde, was den Wert beeinträchtigt.

Die Rücksendung der Ware ist kostenfrei, wenn der Wert der Ware einen Betrag von 40,00 EUR übersteigt. Nichtpaketversandfähige Ware wird vom Verkäufer abgeholt.

Ausschluss des Widerrufs:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation erst angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.

§ 8 Allgemeine Haftungsbeschränkung

Für sonstige Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet die Firma Wiesecker Group, aus welchen Rechtsgründen auch immer, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

Die Firma Wiesecker Group behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Für die Dauer des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist der Käufer verpflichtet, den Kaufgegenstand gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern sowie bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Für den Fall des Weiterverkaufes des Kaufgegenstandes tritt der Käufer sämtliche Forderungen aus dem Weiterverkauf an die Firma Wiesecker Group ab. Das Recht zur Einziehung der Kaufpreisforderung verbleibt zunächst beim Käufer. Die Befugnis der Firma Wiesecker Group, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Die Firma Wiesecker Group verpflichtet sich jedoch, die abgetretene Forderung solange nicht geltend zu machen, wie der Käufer seinen eigenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma Wiesecker Group nachkommt.

Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Käufers ist die Firma Wiesecker Group berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern.

§ 10 Innergemeinschaftlicher Erwerb

Der Käufer ist verpflichtet, der Firma Wiesecker Group bei Vertragsschluss mitzuteilen, ob ein Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs vorliegt und für ihn der Kauf umsatzsteuerbefreit ist. Verletzt der Käufer diese Obliegenheit und entsteht hierdurch für die Firma Wiesecker Group ein steuerlicher Nachteil so wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % des Kaufpreises, mindestens jedoch 1.000,00 € Netto, vereinbart.

§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Erfüllungsort für Zahlungen und Warenlieferung ist der Geschäftssitz der Firma Wiesecker Group. Sofern der Käufer Kaufmann ist, ist der Hauptsitz der Firma Wiesecker Group Gerichtsstand für alle Streitigkeiten. Je nach Streitwert ist dies das Amtsgericht Weißenfels oder das Landgericht Halle/ Saale.

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluss des internationalen Privatrechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 12 Sonstiges

Sämtliche Änderungen in Kaufverträgen bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages und der Bedingungen im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Käufers ersetzt.

Die Firma Wiesecker Group ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung enthaltenen Daten über Käufer, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern. Auf Verlangen des Käufers hat die Firma Wiesecker Group die Art der gespeicherten Daten mitzuteilen.

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So funktioniert die Vermietung mit Wiesecker Group

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Sowohl in der Miet-Anfrage als auch am Telefon werden wir alle notwendigen Parameter abfragen, die für das Mieten eines passenden Geräts erforderlich sind.

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Wir prüfen Ihre Anforderungen und suchen das passende Mietgerät für Sie heraus. Bei Bedarf suchen wir für Rückfragen ggf. ein Zweitgespräch.

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